FRAGEN & ANTWORTEN - (FAQ)

Generelle FAQs
Dürfen Gesundheitsämter jetzt nur noch die bewerteten Tools nutzen?

Nein, die Entscheidung, welche Tools in Gesundheitsämtern eingesetzt werden, treffen die Gesundheitsämter und die zugehörigen Dienstleister, gemeinsam mit Ländern oder Kommunen. Unser Prozess bewertet ein digitales Tool nach unterschiedlichen Kriterien, ob es grundsätzlich für den Einsatz im ÖGD geeignet ist.

Wir wollen im Gesundheitsamt Tool XY nutzen. Muss das Tool von Ihnen bewertet sein?

Nein, unser Bewertungsverfahren ist für Anbieter:innen freiwillig und stellt für Anwender:innen eine Empfehlung dar. Wenn Sie ein bestimmtes Tool nutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an.  

Wo finde ich eine Liste der Qualitäts-Standards, nach denen Sie die digitalen Tools bewerten? 

Zu den Kriterien, nach denen wir die Tools bewerten, finden Sie verschiedene Checklisten auf der Seite "Bewertungsverfahren" rechts im betreffenden Infokasten.

Gibt es Schulungen zum Einsatz der Tools in den Gesundheitsämtern? 

Schulungen zu den Tools bieten in der Regel die jeweiligen Hersteller:innen an. Unter Umständen bietet auch die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen für spezielle Tools Schulungen an.

Allgemeine Fragen zum Verfahren
Wer oder was ist das PDT?

Im Projektbüro-Digitale-Tools (PDT) arbeitet ein spezielles Team der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen. Im Rahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstützt das PDT die Digitalisierung im ÖGD und entwickelt ein Bewertungsverfahren für digitale Tools, die für den Einsatz im ÖGD besonders geeignet sind. Die zugehörige Website dient als Informationsplattform für Software-Anbieter:innen und Gesundheitsämter. Hier können Anbieter:innen kostenlos und niedrigschwellig ihre Tools bewerten lassen. Gesundheitsämter erhalten umfassende Informationen über geeignete Tools, die Bewertungskriterien sowie alle Kontaktdaten der Anbieter:innen.

Wie lange dauert das Bewertungsverfahren beim PDT? 

In der Regel dauert das Bewertungsverfahren für digitale Tools ca. 4 bis 6 Monate. Wird ein Tool bereits im ÖGD eingesetzt, kann das Bewertungsverfahren auch kürzer sein. 

Kann ich sicher sein, dass meine Produkt-Idee nicht weitergereicht wird an Dritte oder Konkurrenten?

Diskretion steht bei uns an oberster Stelle – auch alle Beiratsmitglieder sind dafür sensibilisiert und haben entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet.

Kostet das Bewertungs-Verfahren mich etwas? 

Die Teilnahme an unserem Bewertungsverfahren ist für Anbieter:innen grundsätzlich kostenfrei. Kosten, die im Rahmen der Präsentation, der Pilotierung u. ä. anfallen, liegen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Darf ich mit einer Empfehlung des PDT werben?

Nach erhaltender Empfehlung dürfen Sie diese frei zu Marketingzwecken nutzen.

Benötige ich immer das PDT-Siegel, damit mein Produkt bei Gesundheitsämtern oder Behörden eingesetzt wird?

Nein, die Entscheidung, welche Tools in Gesundheitsämtern eingesetzt werden, treffen die Gesundheitsämter und die zugehörigen Dienstleister, gemeinsam mit Ländern oder Kommunen. Unser Prozess bewertet ein digitales Tool nach unterschiedlichen Kriterien, ob es grundsätzlich für den Einsatz im ÖGD geeignet ist. 

Phase 1: Einreichen
Wie reiche ich Unterlagen oder Dokumente ein?

Die Antragsstellung erfolgt über ein interaktives Formular auf dieser Webseite.

 

Kann ich Unterlagen oder Dokumente nachreichen? Wie mache ich das?

Sie können Ihre Unterlagen nur absenden, wenn das interaktive Formular vollständig ausgefüllt ist. Nach Absprache können Sie in Einzelfällen auch Unterlagen nachreichen. Nehmen Sie einfach Kontakt zum PDT auf unter digitalisierung@p-dt.org.

Phase 2: Präsentation
Wieviel Zeit steht mir für die Präsentation meines Produkts zur Verfügung? 

Sie präsentieren Ihr Tool sowohl dem Fachlichen als auch dem Technischen Beirat. Hierzu reservieren wir Ihnen jeweils ca. 30 Minuten. Bitte planen Sie in diesem Rahmen auch etwas Zeit für Fragen ein.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Präsentation?

Sie präsentieren Ihr Tool in einem Online-Termin über Webex und können Ihren Bildschirm mit allen virtuell Anwesenden teilen. 

Kann ich hier bereits eine Klick-Dummy-Version zur Verfügung stellen? 

Ein Klick-Dummy oder Test-Zugang ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein, um Ihre interaktive Lösung anschaulich zu machen. 

Wer wird konkret im Gremium sitzen, kann ich eine Teilnehmenden-Liste erhalten?

Aus Datenschutzgründen ist dies leider nicht möglich.

Phase 3: Pilotierung
Wie lange soll eine Pilotierung dauern? 

Eine Pilotierung muss mindestens einen Monat dauern.  

 

Welche Unterstützung kann ich bei der Pilotierung vom PDT erhalten? 

Die Suche nach für eine Pilotierung geeigneten Gesundheitsämtern obliegt den Anbieter:innen. In Einzelfällen kann das PDT dabei unterstützen. 

Phase 4: Bewertung / Entscheidung
Wer entscheidet über mein Produkt und wie ist das Bewertungs-Gremium qualifiziert? 

Unserem Fachlichen Beirat gehören Expert:innen aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst an, die eine besondere Expertise in Sachen Digitalisierung haben. Im Technischen Beirat sitzen Menschen mit speziellen Kenntnissen zu den technischen Bewertungskriterien. Sie gehören in der Regel ganz unterschiedlichen Berufsgruppen an. Das können Professor:innen der Informatik, Jurist:innen oder Datenschutzspeziallisten sein. Wir bemühen uns, die Beiräte möglichst divers aufzustellen.

Erhalte ich einen Bericht über das Ergebnis der Bewertung?   

Sie erhalten einen zusammenfassenden Bericht zu Ihrem Tool, der die Einschätzung der Beiträte wiedergibt. 

Was passiert, wenn ich durchfalle? 

Ein „Durchfallen“ oder „Nicht-Bestehen“ gibt es nicht. Das Bewertungsverfahren des PDT bezieht sich vor allem auf den Einsatz des Tools im ÖGD und wie geeignet es für diesen Anwendungskontext ist. Es kann also sein, dass Ihr Tool in vielen Bereichen ganz hervorragend ist, es aber für den Einsatz im ÖGD keinen ausdrücklichen Mehrwert bietet. Das Tool wird dann nicht in die Liste aufgenommen. 

Kann ich eine überarbeitete Version meines Produkts einreichen? 

Das können Sie gerne tun. 

Phase 5: Veröffentlichung
Wo wird über mein Produkt berichtet? 

Erhält Ihre digitale Lösung das Gütesiegel „geeignet für den ÖGD“, wird es auf der Website p-dt.org portraitiert. Die Akademie wird in ihren anderen Medien – die Website sowie die Social-Media-Kanäle der AÖGW, Blickpunkt und die App ÖGD News – über Ihr Produkt berichten.

Entstehen durch die Veröffentlichung Kosten für mich? 

Nein.

Wird auch berichtet, wenn mein Produkt nicht gelistet wird?

Wenn Ihr Produkt nicht gelistet ist, berichten wir auch nicht darüber.  

 

Short Track 
Was berechtigt mich zum Short-Track-Verfahren?

Das Short-Track-Verfahren können Sie nutzen, wenn Ihr Tool bereits pilotiert ist, bzw. in einem Gesundheitsamt oder im ÖGD eingesetzt wird. Die Erfahrungen der Gesundheitsämter mit Ihrem Tool können Sie mithilfe des Pilotierungberichts zusammenfassen und an uns weiterleiten. 

Mein Produkt wird bereits von xy genutzt, ich habe aber keine explizite Pilotierung. Kann ich das Short-Track-Verfahren dennoch nutzen?

Ja, das Short-Track-Verfahren können Sie nutzen. Die Erfahrungen der Gesundheitsämter mit Ihrem Tool können Sie mithilfe des Pilotierungberichts zusammenfassen und an uns weiterleiten. Den Pilotierungbericht benötigen die Beiräte, um Ihr Tool zu bewerten. 

Mein Produkt ist als Betaversion bereits pilotiert. Kann ich den Short Track nutzen? 

Ja, das Short-Track-Verfahren können Sie nutzen. Die Erfahrungen der Gesundheitsämter mit Ihrem Tool können Sie mithilfe des Pilotierungberichts zusammenfassen und an uns weiterleiten. Den Pilotierungbericht benötigen die Beiräte, um Ihr Tool zu bewerten.  

Wie lange dauert das „Short Track“-Verfahren? 

Das Short-Track-Verfahren verkürzt das Bewertungsverfahren im PDT um 1-2 Monate - da die Pilotierungsphase entfällt.