FRAGEN & ANTWORTEN - (FAQ)

Generelle FAQs
Dürfen Gesundheitsämter ausschließlich die durch das PDT empfohlenen Tools nutzen?

Nein, die Entscheidung, welche Tools in Gesundheitsämtern eingesetzt werden, treffen die Gesundheitsämter und die zugehörigen Dienstleister:innen gemeinsam mit Ländern oder Kommunen. In unserem Verfahren werden digitale Tools anhand unterschiedlicher Kriterien hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung für den Einsatz im ÖGD bewertet.

Wo finde ich eine Liste der Kriterien, nach denen die digitalen Tools bewertet werden?

Checklisten und Informationsblätter zum Download unter "Verfahren" rechts im Informationskasten – in Reihenfolge der Phasen des Bewertungsverfahrens.

 Gibt es Schulungen zum Einsatz der Tools in den Gesundheitsämtern?

Schulungen zu den Tools bieten in der Regel die jeweiligen Anbieter:innen an. Zeitweise bietet auch die AÖGW für spezielle Tools Schulungen an.

Allgemeine Fragen zum Verfahren
Wer oder was ist das PDT?

Im PDT arbeitet ein spezielles Team der AÖGW. Im Rahmen des „Pakt für den ÖGD“ unterstützt das PDT die Digitalisierung im ÖGD durch ein Bewertungsverfahren für digitale Tools hinsichtlich ihrer Eignung. Die zugehörige Website dient als Informationsplattform für Gesundheitsämter und Anbieter:innen digitaler Tools. Hier können Anbieter:innen ihre Tools kostenlos und niedrigschwellig bewerten lassen. Gesundheitsämter erhalten umfassende Informationen über geeignete Tools, Bewertungskriterien sowie Kontaktdaten der Anbieter:innen.

Wie lange dauert das Bewertungsverfahren?

In der Regel dauert das Bewertungsverfahren für digitale Tools ca. 4 bis 6 Monate. Wird ein Tool bereits im ÖGD eingesetzt, kann das Bewertungsverfahren kürzer ausfallen.

Kann ich sicher sein, dass meine Produkt-Idee nicht weitergereicht wird an Dritte?

Diskretion steht bei uns an oberster Stelle – auch alle Beiratsmitglieder sind dafür sensibilisiert und haben entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet. Bei der Veröffentlichung können Sie als Anbieter:innen mitbestimmen, welche Informationen über Ihr Tool veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung eines Tools erfolgt erst nach erfolgreichem Durchlauf des Bewertungsverfahrens. Es wird nicht veröffentlicht, welche digitalen Tools sich aktuell im Bewertungsverfahren befinden. Folglich wird ein Nicht-Bestehen des Bewertungsverfahrens der Öffentlichkeit nicht bekannt.

Ist das Bewertungsverfahren kostenfrei?

Die Teilnahme an unserem Bewertungsverfahren ist für Anbieter:innen grundsätzlich kostenfrei.

Darf ich mit einer Empfehlung des PDT werben?

Nach erhaltender Empfehlung dürfen Sie diese im Rahmen von Werbezwecken kommunizieren. Bitte benutzen Sie dafür das Wort „Empfehlung“.

Kann ich mehrere Tools einreichen?

Ja, sehr gern. Jedes Tool durchläuft eigenständig das Verfahren.

Phase 1: Einreichen
Wie reiche ich Unterlagen ein?

Die Antragsstellung erfolgt über unser interaktives Formular.

Kann ich Unterlagen nachreichen? Wie mache ich das?

Sie können Ihre Unterlagen nur absenden, wenn das interaktive Formular vollständig ausgefüllt ist. Nach Absprache können in Einzelfällen auch Unterlagen nachgereicht werden. Nehmen Sie einfach Kontakt zum PDT-Team auf unter digitalisierung@p-dt.org.

Phase 2: Präsentation
Wie viel Zeit steht mir für die Präsentation meines Tools zur Verfügung?

Sie präsentieren Ihr Tool an zwei Terminen, sowohl im Fachlichen als auch im Technischen Beirat. Hierzu stehen Ihnen jeweils 20 Minuten Präsentationszeit zur Verfügung, gefolgt von einer 20-minütigen Fragerunde mit den Beiräten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Präsentation?

Sie präsentieren Ihr Tool jeweils in einem Online-Termin über die Videokonferenzanwendung „Webex“ und können Ihren Bildschirm mit allen virtuell Anwesenden teilen.

Kann ich hier bereits eine Klick-Dummy-Version zur Verfügung stellen?

Ein Klick-Dummy oder Test-Zugang ist wünschenswert, denn dieser kann hilfreich sein, um Ihr Tool anschaulich zu präsentieren oder den Beiratsmitgliedern eigene Erfahrungen zu ermöglichen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Wie setzen sich der Fachliche und Technische Beirat zusammen? Kann ich eine Teilnehmenden-Liste erhalten?

Der Fachliche Beirat setzt sich aus Vertreter:innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes aus vielen Bundesländern und verschiedenen Fachrichtungen zusammen. Der Fokus liegt auf der Bewertung von Nutzen und Usability eines Tools.

Im Technischen Beirat bündelt das PDT Kompetenzen aus dem ÖGD und dem ÖGD nahestehenden Stakeholdern. Die Mitglieder bewerten hier hauptsächlich Aspekte wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Interoperabilität der vorgestellten Tools.

Aus Datenschutzgründen können wir unsere Beiratsmitglieder nicht öffentlich benennen.

Phase 3: Pilotierung & Short Track
Wie lange soll eine Pilotierung dauern?

Eine Pilotierung muss mindestens einen Monat umfassen und in jeweils zwei Gesundheitsämtern durchgeführt werden.

Welche Unterstützung kann ich bei der Pilotierung durch das PDT erhalten?

Die Suche nach für eine Pilotierung geeigneten Gesundheitsämtern obliegt den Anbieter:innen. In Absprache kann das PDT dabei unterstützen.

Was berechtigt mich zum Short Track?

Den Short Track können Sie nutzen, wenn Ihr Tool bereits pilotiert ist, bzw. in einem oder mehreren Gesundheitsämtern eingesetzt wird. Die Erfahrungen der Gesundheitsämter mit Ihrem Tool können Sie mithilfe der Pilotierungsberichte erfassen lassen und an uns weiterleiten.

Wie lange dauert der Short Track?

Der Short Track verkürzt das Bewertungsverfahren im PDT um ca. 1-2 Monate, da die Suche nach Pilotierungsämtern entfällt.

Phase 4: Bewertung / Entscheidung
Wer entscheidet über mein digitales Tool und wie sind die Beiratsmitglieder qualifiziert?

Unserem Fachlichen Beirat gehören Expert:innen aus dem ÖGD an, die eine besondere Expertise in Sachen Digitalisierung haben. Im Technischen Beirat sitzen Menschen mit speziellen Kenntnissen zu den technischen Bewertungskriterien. Sie gehören unterschiedlichen Berufsgruppen an. Das können Professor:innen der Informatik, Jurist:innen oder Datenschutzspezialist:innen sein. Wir bemühen uns, beide Beiräte möglichst vielseitig aufzustellen.

Was passiert, wenn mein Tool durchfällt?

Das Bewertungsverfahren des PDT bezieht sich vor allem auf den Einsatz des Tools im ÖGD und wie geeignet es für diesen Anwendungskontext ist. Es kann also sein, dass Ihr Tool in vielen Bereichen ganz hervorragend ist, aber für den Einsatz im ÖGD keinen ausdrücklichen Mehrwert bietet. Das Tool wird dann nicht in die Liste der empfohlenen Tools aufgenommen.

Mein Tool hat das Verfahren nicht vollständig durchlaufen. Kann ich eine überarbeitete Version einreichen?

Ja, Sie können das überarbeitete Tool gern erneut vorstellen.

Phase 5: Veröffentlichung
Wo wird über mein Produkt berichtet?

Hat ihr digitales Tool das Bewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen und wird für den Einsatz im ÖGD empfohlen, wird dieses auf der Website des PDT porträtiert. Die AÖGW wird in ihren anderen Medien – der Website sowie den Social-Media-Kanälen der AÖGW (z.B. LinkedIn), in der Zeitschrift „Blickpunkt Öffentliche Gesundheit“ und der ÖGD-NEWS-App– über Ihr digitales Tool berichten.

Entstehen durch die Veröffentlichung Kosten für mich?

Nein, Ihnen entstehen keine Kosten.

Wird auch berichtet, wenn mein digitales Tool nicht empfohlen wird?

Nein, sollte Ihr digitales Tool nicht empfohlen werden, berichten wir nicht darüber.

Erweiterter Prozess für Fachverfahren
Gelten Besonderheiten für Fachverfahren?

Ja, da Fachverfahren viele Geschäftsprozesse abbilden, zeitbedingt aber nicht alle Prozesse präsentiert und durch die Beiräte bewertet werden können, erfolgt eine ausgewählte Präsentation. In Phase 1 muss eine Sondercheckliste mit fachverfahrensspezifischen Bewertungskriterien ausgefüllt werden. Diese Sondercheckliste ist später, bei Bestehen des Verfahrens, Grundlage für die Veröffentlichung.

Welche Module müssen Anbieter:innen von Fachverfahren präsentieren?

Anbieter:innen müssen in Phase 2 nach eigener Auswahl drei der folgenden fünf Prozesse präsentieren:

  • Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens
  • Durchführung einer Hygienebegehung
  • Übersendung einer Meldung nach IfSG
  • Durchführung einer Schuleingangsuntersuchung
  • Verwaltung/Durchführung Heilpraktikererlaubnis

Hierfür beträgt die Präsentationszeit im Beirat 120 Minuten (inkl. Pause, ca. 20 Minuten je Prozess plus Diskussion).