
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Das Tool „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung entwickelt. Der Onlinedienst macht es möglich, eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (§43, Absatz 1) in ca. 20 Minuten online zu absolvieren, inklusive Identifikation, Bezahlung sowie Übermittlung einer Teilnahmebescheinigung.
Wenn Bürger:innen im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie erstmalig tätig werden wollen, sind sie verpflichtet, an einer Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG, §43 Abs. 1) teilzunehmen. Das Tool aus Niedersachsen bietet Bürger:innen über das Serviceportal oder die Website des zuständigen Gesundheitsamts ein niedrigschwelliges und medienbruchfreies Angebot. Der Onlinedienst beinhaltet interaktive Video- und Quiz-Elemente u. a. zur Lernstandsüberprüfung und ist zunächst in sieben Sprachen verfügbar. Haben Teilnehmende die Belehrung erfolgreich absolviert, erhalten sie eine digitale Bescheinigung, deren Gültigkeit mit dem IfsB-Zertifikatsprüfer überprüft werden kann. Durch die Übernahme verwaltungstechnischer und administrativer Routineaufgaben unterstützt und entlastet das Tool die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern. Die Testumgebung des Tools vermittelt einen ersten Eindruck der Funktionen.
Der Onlinedienst „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ ist im Rahmen einer durch den ÖGD-Pakt geförderten, länderübergreifenden ELFA-Maßnahme entstanden. Bei dem koordinierten Landesprojekt war Niedersachsen federführend. Der Onlinedienst kann von allen Kommunen in Deutschland nachgenutzt und in vorhandene Fachanwendungen integriert werden.
Vorteile
- Vollständig digitalisierte Infektionsschutzbelehrung
- Interaktive Lernkontrollen
- In sieben Sprachen verfügbar
- Als ELFA-Maßnahme steht der Dienst allen Kommunen zur Nachnutzung offen
- Einbindung in das vorhandene Fachverfahren (optional)
- Individuelle Konfiguration (optional)
- Barrierefrei gemäß WCAG & BITV
- Medienbruchfrei
- Vollumfängliche Berücksichtigung des OZG
- Technischer und fachlicher Support auf unterschiedlichen Ebenen
- Schulungen für Mitarbeitende in den Gesundheitsämtern (optional)
Kontakt zum Anbieter
Landesbetrieb IT Niedersachsen
Göttinger Chaussee 259
30459 Hannover

PDT-Bewertungsverfahren abgeschlossen: Oktober 2024
Einsatz
Der Onlinedienst steht bereits in Niedersachsen über zwei Dritteln aller Bürger:innen zur Verfügung, unter anderem in der Region Hannover. Darüber hinaus nutzen derzeit auch einige Gesundheitsämter in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt die niedersächsische „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“.